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   BAG, 23.02.2010 - 1 ABR 65/08   

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https://dejure.org/2010,5081
BAG, 23.02.2010 - 1 ABR 65/08 (https://dejure.org/2010,5081)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2010 - 1 ABR 65/08 (https://dejure.org/2010,5081)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 1 ABR 65/08 (https://dejure.org/2010,5081)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 728 (Ls.)
  • DB 2010, 1767
  • JR 2012, 45
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04

    Einigungsstellenspruch zu Arbeitnehmerbeschwerden

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 1 ABR 65/08
    Ein solcher Zwischenbeschluss der Einigungsstelle, mit dem diese ihre Zuständigkeit bejaht, stellt keine die Einigung der Betriebsparteien ersetzende und diese bindende Regelung dar (BAG 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 - BAGE 116, 235, 238).
  • BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 1 ABR 65/08
    Eine gerichtliche Entscheidung nach § 97 Abs. 6 Satz 2 TV PV, der § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG nachgebildet ist, hat nur feststellende und nicht rechtsgestaltende Wirkung (vgl. BAG 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 21b Nr. 5).
  • BAG, 20.07.1999 - 1 ABR 66/98

    Unwirksame Regelung der Entgelthöhe durch Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 1 ABR 65/08
    Die Gruppenvertretung kann nach wie vor gerichtlich klären lassen, ob der Beschluss der Einigungsstelle die fehlende Einigung zwischen ihr und der Arbeitgeberin ersetzen konnte (vgl. BAG 20. Juli 1999 - 1 ABR 66/98 - zu B I der Gründe, AP BetrVG 1972 § 76 Einigungsstelle Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 67).
  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 20/01

    Feststellungsinteresse bei Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle -

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 1 ABR 65/08
    Dies ist anzunehmen, wenn der den Konflikt auslösende Vorgang abgeschlossen ist, ohne dass sich aus ihm fortbestehende Rechtswirkungen für die Zukunft ergeben (BAG 19. Februar 2002 - 1 ABR 20/01 - BAGE 100, 281, 285).
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 81/83

    Betriebsrat - Zustimmungsersetzung - Personalmaßnahmen - Verweisung

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 1 ABR 65/08
    Ein ausdrücklicher Antrag ist insoweit nicht erforderlich (BAG 22. Oktober 1985 - 1 ABR 81/83 - zu B I der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 43).
  • LAG Hessen, 24.04.2008 - 9 TaBV 296/07

    Öffnungsklausel

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 1 ABR 65/08
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. April 2008 - 9 TaBV 296/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 3 TaBV 38/13

    Einigungsstelle, Sozialplan, Erzwingbarkeit, Betriebsänderung, Änderung der

    (BAG vom 23.02.2010 - 1 ABR 65/08, zitiert nach Juris, Rn. 17).
  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 118/09

    Auslegung eines Tarifvertrages - Senioritätsprinzip

    In dieser tarifvertraglichen Bestimmung wird abschließend geregelt, wie die Besetzung freier Stellen auf einem Wechselmuster zu erfolgen hat, wenn für die zu besetzende Stelle nicht genügend freiwillige geeignete Bewerber zur Verfügung stehen (BAG 23. Februar 2010 - 1 ABR 65/08 - Rn. 26, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 100) .
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